Radnetze und Routenplaner

Das Fahrrad im Alltagsverkehr steht für einen positiven Mobilitätswechsel, insbesondere in den Städten. Das Fahrrad ist häufig das schnellste und effektivste Verkehrsmittel im Alltagsverkehr, etwa für die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkauf. Weitere Vorteile für Alltagsradlerinnen und Radler: Sie sind zeitlich unabhängig, haben keine oder nur geringe Parkplatzprobleme, fahren direkt und ohne Umwege zum Ziel, bewegen sich preiswert fort und halten die Schadstoffbelastung gering. Nicht zuletzt bewegen wir uns aktiv und tun so auch etwas für unsere Gesundheit.

Um diese Entwicklung zu befördern, konzipiert der Freistaat mit dem ‚Radverkehrsnetz Bayern‘ ein landesweites Netz für den Alltagsradverkehr, das die Hauptorte aller bayerischen Städte und Gemeinden über das bestehende Straßen- und Wegenetz möglichst durchgängig und direkt miteinander verbinden wird.

Auch in der Freizeit zu radeln macht Freude. Laut ADFC-Radreiseanalyse 2023 wurde Bayern wiederholt zum beliebtesten Bundesland gekürt.

Damit dieses so bleibt, fördert der Freistaat seit vielen Jahren Projekte zur Stärkung des Fahrradtourismus und Freizeitradverkehrs. Das ‚Bayernnetz für Radler‘ bietet ein Fernradroutennetz aus über 120 Fernradwegen mit einer Gesamtlänge von über 9.000 km.

FAQ

1. Welche Voraussetzung muss ein Weg erfüllen, um in Radnetzen oder digitalen Routenplanern ausgewiesen zu werden?

2. Ist auf gewidmeten Wegen Radfahren immer erlaubt?

3. Wann ist Radfahren auf Privatwegen erlaubt?

4. Kann an Privatwegen eine wegweisende Beschilderung aufgestellt werden?

5. Was ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht?

6. Erhöht die Ausweisung von Radrouten die allgemeine Verkehrssicherungspflicht?