Radnetze und Routenplaner

Radverkehrsnetze bestehen aus alltags- oder freizeit­­orientierten Fahrrad­­verbindungen. Die Verbindungen führen dabei auf unterschiedlichen Radverkehrs­­anlagen wie Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen, Radfahr- oder Schutz­­streifen oder Fahrrad­­straßen. Aber auch eine Radverkehrs­­führung auf Wald- oder Wirtschafts­wegen oder im Mischverkehr auf mit motorisiertem Verkehr wenig belasteten Straßen ist möglich.

Ein durchgängiges und sicheres Radverkehrs­­netz ist jedenfalls Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad im Alltag und in der Freizeit genutzt wird. Um diese Entwicklung zu fördern, hat sich der Freistaat in Artikel 1 des Bayerischen Rad­gesetzes dazu verpflichtet, gemeinsam mit den kommunalen Gebiets­körperschaften ein Netz für den Radverkehr in Bayern (‚Radnetz Bayern‘) zu erstellen. Dabei gliedert sich das ‚Radnetz Bayern‘ in ein Netz für den Alltags­radverkehr (‚Radverkehrsnetz Bayern‘) und ein Netz für den Freizeit­radverkehr (‚Bayernnetz für Radler‘). Es umfasst wichtige Rad­verbindungen zwischen Städten und Gemeinden sowie Fernrad­routen in ganz Bayern.

Mit dem ‚Radroutenplaner Bayern‘ stellt der Freistaat ein modernes Informations- und Routingportal für Radfahrende in ganz Bayern zur Verfügung.