Radschnellverbindungen

Radschnellverbindungen sind leistungs­fähige und qualitativ hochwertige Radverkehrs­anlagen, die wichtige Verkehrs­quellen und -ziele über größere Distanzen miteinander verknüpfen. Sie bündeln den individuellen Radverkehr und führen ihn möglichst zügig und sicher ans Ziel.

Radschnellverbindungen (RSV) haben in der Regel eine Länge von mindestens 5,0 Kilometern und weisen ein prognostiziertes Potential von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag auf.

Um zügig und sicher fahren zu können, müssen RSV eine möglichst direkte Linienführung, wenige Haltepunkte wie bspw. an Kreuzungen und Fahrbahn­decken mit hoher Qualität aufweisen. Auch die Breiten gehen über den Basis­standard von Radwegen hinaus. So beträgt ihre Breite bei Einrichtungs­führung 3 Meter und bei Zweirichtungs­führung 4 Meter. RSV sind in der Regel getrennt von anderen Verkehrs­arten zu halten. Auch der Fußverkehr soll grundsätzlich getrennt geführt werden.

Radschnellweg
© Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

In Bayern erfüllen derzeit 15 Maßnahmen mit einer Länge von insgesamt gut 200 Kilometern die Qualitätsstandards von RSV. Die Maßnahmen sind gemäß Bayerischem Radgesetz (BayRadG) im Ausbauplan Radschnellverbindungen zusammen­gefasst.

Planung und Bau von RSV richten sich in Bayern nach der gesetzlichen Baulast. Für kommunale RSV stehen Fördermöglichkeiten des Freistaats sowie die Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung (siehe Förderung).

Radschnellverbindung München-Garching
© Zehetmaier, Birgit

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs­wesen (FGSV) hat für Planung, Entwurf und Betrieb die „Hinweise zu Radschnell­verbindungen und Radvorrang­routen“, Ausgabe 2021 (H-RSV 2021) erarbeitet. Die Arbeits­gemeinschaft fahrrad­freundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) hat die Informations­broschüre "Zügig und sicher per Rad in Bayern unterwegs" mit RSV-Beispielen aus dem In- und Ausland sowie einem Überblick bayerischer RSV-Projekte veröffentlicht.