Radschnellverbindungen
Radschnellverbindungen sind leistungsfähige und qualitativ hochwertige Radverkehrsanlagen, die wichtige Verkehrsquellen und -ziele über größere Distanzen miteinander verknüpfen. Sie bündeln den individuellen Radverkehr und führen ihn möglichst zügig und sicher ans Ziel.
Radschnellverbindungen (RSV) haben in der Regel eine Länge von mindestens 5,0 Kilometern und weisen ein prognostiziertes Potential von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Tag auf.
Um zügig und sicher fahren zu können, müssen RSV eine möglichst direkte Linienführung, wenige Haltepunkte wie bspw. an Kreuzungen und Fahrbahndecken mit hoher Qualität aufweisen. Auch die Breiten gehen über den Basisstandard von Radwegen hinaus. So beträgt ihre Breite bei Einrichtungsführung 3 Meter und bei Zweirichtungsführung 4 Meter. RSV sind in der Regel getrennt von anderen Verkehrsarten zu halten. Auch der Fußverkehr soll grundsätzlich getrennt geführt werden.

In Bayern erfüllen derzeit 15 Maßnahmen mit einer Länge von insgesamt gut 200 Kilometern die Qualitätsstandards von RSV. Die Maßnahmen sind gemäß Bayerischem Radgesetz (BayRadG) im Ausbauplan Radschnellverbindungen zusammengefasst.
Planung und Bau von RSV richten sich in Bayern nach der gesetzlichen Baulast. Für kommunale RSV stehen Fördermöglichkeiten des Freistaats sowie die Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung (siehe Förderung).

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat für Planung, Entwurf und Betrieb die „Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten“, Ausgabe 2021 (H-RSV 2021) erarbeitet. Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) hat die Informationsbroschüre "Zügig und sicher per Rad in Bayern unterwegs" mit RSV-Beispielen aus dem In- und Ausland sowie einem Überblick bayerischer RSV-Projekte veröffentlicht.