Radwegebau
Dank hoher Investitionen verfügt der Freistaat Bayern heute über 9.000 Kilometer an Radwegen und als Radwege genutzte Wege allein entlang von Bundes- und Staatsstraßen sowie über 3.000 km an Kreisstraßen (Stand 01.01.2025). Damit sind über ein Drittel der Staats- und über die Hälfte der Bundesstraßen mit straßenbegleitenden Wegen für den Radverkehr ausgestattet. Dieser Bestand wird durch zahlreiche kommunale Radwege ergänzt. Ausbauziel ist es, im Zeitraum 2023 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen insgesamt 1.500 Kilometer neue Radwege zu bauen.

Grundlage für den weiteren Ausbau der Radwegenetze an Staats- und Bundesstraßen sind die Radwegeausbaupläne. Ein besonderes Augenmerk bei der Festlegung der Projekte haben die Staatlichen Bauämter zusammen mit den Bezirksregierungen unter Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Gemeinden auf Lückenschlüsse gelegt. Um für alle Eventualitäten bei einzelnen Projekten gerüstet zu sein, beinhalten die Pläne mehr Maßnahmenkilometer als bis 2030 an Bundes- und Staatsstraßen mindestens gebaut werden sollen. So soll sichergestellt werden, dass trotz aller Unwägbarkeiten im Planungs- und Genehmigungsprozess das bayernweite Ausbauziel bis 2030 erreicht wird. Die Staatlichen Bauämter informieren über die jeweiligen Projekte in ihren Internetauftritten. Die Pläne sind nicht starr über die gesamte Laufzeit, sondern werden hinsichtlich der Erreichbarkeit der gesetzten Ziele überprüft und können bei Bedarf angepasst werden.
Der Bau kommunaler Radwege – also dort, wo die Städte und Gemeinden die gesetzliche Baulast haben – ist Aufgabe der Kommunen, der Bau von unselbständigen Radwegen an Kreisstraßen ist Aufgabe der Landkreise. Hier unterstützt der Freistaat die Landkreise, Städte und Gemeinden: Für die Radwegeinfrastruktur bestehen insbesondere Fördermöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG), dem Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes, der Radoffensive Klimaland Bayern sowie im Rahmen der Städtebauförderung (siehe Förderung).

Die ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) enthalten den technischen Stand für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radwegen bzw. Radverkehrsanlagen.