Radwegebau

Dank hoher Investitionen verfügt der Freistaat Bayern heute über rund 9.000 Kilometer an Radwegen und als Radwege genutzte Wege allein entlang von Bundes- und Staats­straßen sowie rund 3.000 km an Kreis­straßen (Stand 01.01.2024). Damit sind über ein Drittel der Staats- und über die Hälfte der Bundes­straßen mit straßen­begleitenden Wegen für den Radverkehr ausgestattet. Dieser Bestand wird durch zahlreiche kommunale Radwege ergänzt. Ausbau­ziel ist es, im Zeitraum 2023 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen insgesamt 1.500 Kilometer neue Radwege zu bauen.

Baulicher Radweg
© Zehetmaier, Birgit

Mit seinen Radwegebauprogrammen investiert der Freistaat  jährlich rd. 40 Millionen Euro in den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen.

Der Bau kommunaler Radwege – also dort, wo die Städte und Gemeinden die gesetzliche Baulast haben – ist Aufgabe der Kommunen, der Bau von unselb­ständigen Radwegen an Kreis­straßen ist Aufgabe der Landkreise. Hier unterstützt der Freistaat die Landkreise, Städte und Gemeinden: Für die Radwege­infrastruktur bestehen insbesondere Förder­möglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeinde­verkehrs­finanzierungs­gesetz (BayGVFG), dem Bayerischen Finanz­ausgleichs­gesetz (BayFAG), dem Sonder­programm Stadt und Land des Bundes, der Radoffensive Klimaland Bayern sowie im Rahmen der Städtebau­förderung (siehe Förderung).

Baulicher Radweg
© Zehetmaier, Birgit

Die ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) enthalten den technischen Stand für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radwegen bzw. Radverkehrsanlagen.