Radwegebau
Dank hoher Investitionen verfügt der Freistaat Bayern heute über rund 9.000 Kilometer an Radwegen und als Radwege genutzte Wege allein entlang von Bundes- und Staatsstraßen sowie rund 3.000 km an Kreisstraßen (Stand 01.01.2024). Damit sind über ein Drittel der Staats- und über die Hälfte der Bundesstraßen mit straßenbegleitenden Wegen für den Radverkehr ausgestattet. Dieser Bestand wird durch zahlreiche kommunale Radwege ergänzt. Ausbauziel ist es, im Zeitraum 2023 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen insgesamt 1.500 Kilometer neue Radwege zu bauen.

Mit seinen Radwegebauprogrammen investiert der Freistaat jährlich rd. 40 Millionen Euro in den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen.
Der Bau kommunaler Radwege – also dort, wo die Städte und Gemeinden die gesetzliche Baulast haben – ist Aufgabe der Kommunen, der Bau von unselbständigen Radwegen an Kreisstraßen ist Aufgabe der Landkreise. Hier unterstützt der Freistaat die Landkreise, Städte und Gemeinden: Für die Radwegeinfrastruktur bestehen insbesondere Fördermöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG), dem Sonderprogramm Stadt und Land des Bundes, der Radoffensive Klimaland Bayern sowie im Rahmen der Städtebauförderung (siehe Förderung).

Die ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) enthalten den technischen Stand für Planung, Entwurf, Bau und Betrieb von Radwegen bzw. Radverkehrsanlagen.