LEADER (EU)

Das Förder­programm LEADER der Europäischen Union (EU) unterstützt die Entwicklung länd­licher Räume durch lokale Projekte und Initiativen in Europa.

Was wird gefördert?
Geplante Radwege­netze/Rad­stationen im Gebiet lokaler Aktions­gruppen. Eine Förderung aus dem Leader-Programm ist nur unter sehr ein­ge­­schränkten Voraus­setzungen möglich. Interessenten sollten dies bei den zuständigen Leader-Koordinatoren abklären.

Wer ist antragsberechtigt?
lokale Aktions­gruppen im länd­lichen Raum, juristische Personen des öffent­lichen und privaten Rechts (aus­genommen staat­liche Behörden), natürliche Personen und Personen­gesell­schaften

Wie hoch ist der Fördersatz?
Je nach Projekt­art und Lage liegt der Förder­satz bei 50 bis 70 % der zuwendungs­fähigen Kosten (EU- und Landes­mittel).

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Zuständig für die Antrag­stellung sind die Ämter für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten (AELF). Zentrale Ansprech­­personen in allen Fragen zu dem Programm sind deren LEADER-Koordinatoren. Weitere Informationen und Unter­lagen zur Antrag­stellung finden Sie hier.

Lokale Eingrenzungen
Für den ländlichen Raum.