LEADER (EU)
Das Förderprogramm LEADER der Europäischen Union (EU) unterstützt die Entwicklung ländlicher Räume durch lokale Projekte und Initiativen in Europa.
Was wird gefördert?
Geplante Radwegenetze/Radstationen im Gebiet lokaler Aktionsgruppen. Eine Förderung aus dem Leader-Programm ist nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Interessenten sollten dies bei den zuständigen Leader-Koordinatoren abklären.
Wer ist antragsberechtigt?
lokale Aktionsgruppen im ländlichen Raum, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden), natürliche Personen und Personengesellschaften
Wie hoch ist der Fördersatz?
Je nach Projektart und Lage liegt der Fördersatz bei 50 bis 70 % der zuwendungsfähigen Kosten (EU- und Landesmittel).
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Zuständig für die Antragstellung sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Zentrale Ansprechpersonen in allen Fragen zu dem Programm sind deren LEADER-Koordinatoren. Weitere Informationen und Unterlagen zur Antragstellung finden Sie hier.
Lokale Eingrenzungen
Für den ländlichen Raum.
