Weitere Bundesförderungen
Der Bund fördert den Radverkehr auf vielfältige Weise. Weitere Fördermöglichkeiten des Bundes sind nachfolgend zusammengestellt.
Nicht investive Maßnahmen im Rahmen des NRVP 3.0
-
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert im Förderprogramm „Nicht investive Modellvorhaben Radverkehr“ übertragbare und innovative, nicht investive Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 3.0 dienen und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung seiner Ziele leisten. Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge: Fahrrad und Politik, Fahrrad und Infrastruktur, Fahrrad und Mensch sowie Fahrrad und Wirtschaft. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Grundlage ist die „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“. Leitziele, die durch die Förderrichtlinie erreicht werden sollen, sind:
- Lückenloser Radverkehr in Deutschland,
- Governance für einen starken Radverkehr,
- Kommunikation und Bildung schaffen Fahrradkultur,
- Leitbild Vision Zero,
- Fahrradstandort Deutschland,
- Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad,
- Fahrradpendlerland Deutschland,
- Stadt und Land,
- Innovation und Digitalisierung.
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Ansprechpartner für die Antragstellung ist als Projektträger das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Innovative investive Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
-
Der Bund hat zudem Mittel für die Förderung innovativer investiver Maßnahmen, die der Entwicklung des Radverkehrs dienen, bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Näheres ist der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland sowie den Seiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zu entnehmen.
Auch außerhalb der Aufrufe können Interessenbekundungen beim BALM als Projektträger eingereicht werden.
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.
Kommunalrichtlinie
-
Zum 10. Oktober 2024 ist die novellierten Kommunalrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie bezweckt, durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen im kommunalen Umfeld Anreize zur Senkung von Treibhausgasen zu schaffen und Treibhausgasemissionen schneller und messbar zu senken.
Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, die in Punkt 4.2.5 der Richtlinie aufgelistet sind. Weitere Programminformationen sind hier zusammengestellt.
Ansprechpartner für die Antragstellung ist als Projektträger die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet auf seiner Seite einen Förderkompass zur Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) an.
Die Programmlaufzeit ist vom 01. November 2024 bis 31. Dezember 2027.
Bike+Ride-Offensive
-
Mit der Bike+Ride-Offensive, einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der Deutschen Bahn (DB), werden bundesweit neue Fahrradstellplätze an Bahnhöfen gefördert. Die DB unterstützt die Kommunen bei der Realisierung der neuen Abstellanlagen, und der Bund übernimmt die zuwendungsfähigen Investitions- und Installationsausgaben zu in der Regel 70 Prozent. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Alle notwendigen Informationen zum Ablauf des Verfahrens (Vorbereitung, Antragstellung, Umsetzung) sind auf der Website der Bike+Ride-Offensive zusammengestellt.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Bike+Ride-Offensive und fördert ergänzend im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel mit dem laufenden Förderprogramm zu Fahrradabstellanlagen.
Radwege auf Fernstraßenbrücken (8. FStrÄndG)
-
Der Bund unterstützt den Lückenschluss an Radwegen, indem er die Betriebswege auf Brückenbauwerken von Bundesautobahnen und von als Kraftfahrstraßen ausgewiesenen Bundesstraßen bedarfsabhängig so ausbauen lässt, dass über diese Betriebswege öffentlicher Radverkehr abgewickelt werden kann. Die Baulastaufgabe umfasst das Brückenbauwerk einschließlich der Anschlüsse des Betriebsweges an vorhandene Radwege. Der entsprechende Gesetzesbeschluss wurde am 03. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 1528) und ist in seinen wesentlichen Teilen am 01. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Ein Ausbaubedarf liegt vor, wenn mit dem radverkehrskonformen Ausbau der Betriebswege auf diesen Brückenbauwerken vorhandene oder verbindlich geplante Radwegeinfrastrukturen mit einem bedeutsamen Nutzerpotential verknüpft werden können. Sind noch keine Radwegeinfrastrukturen für den Anschluss an das Brückenbauwerk vorhanden oder verbindlich geplant, kann der Ausbaubedarf in einem kommunalen (Rad-) Verkehrsplan aufgezeigt werden. Der Bedarfsnachweis muss rechtzeitig vor Einleitung des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens vorliegen, eine Verwaltungsvereinbarung ist abzuschließen. Den Kommunen wird empfohlen, die erforderlichen Schritte frühzeitig mit dem jeweiligen Baulastträger abzustimmen. Dies sind für die Bundesstraßen die Staatlichen Bauämter und für die Bundesautobahnen die Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes.
Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen
-
Der Bund unterstützt Kommunen bei dem radverkehrstauglichen Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen durch Übernahme von bis zu 90% der „Sprungkosten“ gegenüber dem Betriebswegebau. Zuständig für die Antragstellung sind die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter.
E-Lastenräder und Mikro-Depots für Handel und Handwerk
-
Über die am 01. März 2021 in Kraft getretenen E-Lastenrad-Richtlinie und Mikro-Depot-Richtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine klimafreundliche Logistik. Die Förderrichtlinien der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) richten sich an Gewerbetreibende aus Handel, Handwerk und Logistik. Sie bieten Privatunternehmen durch die Förderung von E-Lastenrädern und Zwischenlagern die Chance, Arbeits- und Lieferwege zu optimieren, Betriebskosten zu sparen und gleichzeitig die Innenstädte zu entlasten.
Abbiegeassistenzsysteme
-
Das Förderprogramm Abbiegeassistenzsystem (ASS) unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen, wodurch schwere Unfälle mit Radfahrenden sowie Fußgängerinnen und Fußgängern vermieden werden können.
Gefördert werden System- und externe Einbaukosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen sowie Systemkosten entsprechend der Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden.
Betriebliches Mobilitätsmanagement
-
Um Arbeitswege mit dem Auto zu vermeiden und umweltfreundliche Verkehrsmittel zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf Grundlage der Förderrichtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten.Gefördert werden dabei Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die darauf abzielen:
- die Nutzung der Beschäftigten von privaten und dienstlichen PKW zu reduzieren,
- die Nutzung der Beschäftigten von öffentlichen und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit bzw. zur Ausbildung, im Dienst- und Werkverkehr sowie in der Alltagsmobilität zu erhöhen,
- das Mobilitätsverhalten bewusster, umweltfreundlich und effizienter zu gestalten.
Weitere Informationen zum Programm finden sich auf den Seiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Sämtliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes für den Radverkehr sind auf den Seiten des Mobilitätsforums zusammengestellt. Eine Übersicht der Radverkehrsförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) findet sich hier.
