Regelungen, Arbeitshilfen
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz – BayRadG) hat der Freistaat die rechtlichen Grundlagen geschaffen, den Radverkehr in Bayern angemessen zu fördern. In vielfältigen weiteren Gesetzen, Richtlinien und Regelwerken finden sich Vorgaben zur Gestaltung des Radverkehrs und seiner Infrastruktur.
Das Referat Radverkehr der Landesbaudirektion Bayern (LBD), welches seit 1. Juni 2025 die Aufgaben der Zentralstelle Radverkehr gemäß Bayerischem Radgesetz (BayRadG) wahrnimmt, stellt zur Unterstützung von Kommunen Leitfäden zu unterschiedlichen Themenbereichen des Radverkehrs zur Verfügung.
Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine Loseblattsammlung 'Musterblätter Radverkehr Bayern' entwickelt, die beispielhafte bauliche Infrastruktur und Markierungen für Radverkehrsanlagen aufzeigen.
Darüber hinaus hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit seinem 'Radverkehrshandbuch Radlland Bayern‘ ein umfangreiches Kompendium geschaffen, das über die verschiedenen Themen zur Radverkehrsförderung in Bayern informiert.
Eine Zusammenstellung von Veröffentlichungen sonstiger Akteure sowie wichtiger Links rund um das Thema Radverkehr vervollständigen die Übersicht.
Auf Bundesebene wurde mit dem Mobilitätsforum Bund eine zentrale Informationsplattform geschaffen, die die Unterstützung und Förderung des Radverkehrs vorantreibt.
