Regelungen, Arbeitshilfen

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern (Bayerisches Radgesetz – BayRadG) hat der Freistaat die recht­lichen Grund­lagen geschaffen, den Rad­verkehr in Bayern angemessen zu fördern. In viel­fältigen weiteren Gesetzen, Richtlinien und Regelwerken finden sich Vor­gaben zur Gestaltung des Rad­verkehrs und seiner Infra­struktur.  

Das Referat Radverkehr der Landes­­bau­­direktion Bayern (LBD), welches seit 1. Juni 2025 die Aufgaben der Zentral­stelle Radverkehr gemäß Bayerischem Rad­­gesetz (BayRadG) wahr­­nimmt, stellt zur Unter­­stützung von Kommunen Leit­fäden zu unter­schied­­lichen Themen­­bereichen des Rad­­verkehrs zur Verfügung.

Die Arbeits­­gemeinschaft fahrrad­­freundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staats­­ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staats­­ministerium des Innern, für Sport und Integration eine Lose­blatt­­sammlung 'Muster­blätter Radverkehr Bayern' entwickelt, die beispiel­­hafte bauliche Infra­­struktur und Markierungen für Rad­­verkehrs­­anlagen aufzeigen.

Darüber hinaus hat das Bayerische Staats­­ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit seinem 'Radverkehrs­­handbuch Radlland Bayern‘ ein umfang­­reiches Kompendium geschaffen, das über die verschie­denen Themen zur Rad­­verkehrs­­­­förderung in Bayern informiert.

Eine Zusammenstellung von Veröffentlichungen sonstiger Akteure sowie wichtiger Links rund um das Thema Rad­verkehr vervoll­ständigen die Über­sicht.  

Auf Bundes­­ebene wurde mit dem Mobilitätsforum Bund eine zentrale Informations­platt­form geschaffen, die die Unter­stützung und Förderung des Rad­verkehrs voran­treibt.